Mittwoch, 8. Juli 2015

Gesundheit am Arbeitsplatz – Die Bedeutung wächst

Eine umfassende Gesundheit und demzufolge das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist nicht nur für einen persönlich eine wichtige Voraussetzung, sondern auch eine Grundvoraussetzung für die Beschäftigungsfähigkeit. Die umfängliche Gesundheit am Arbeitsplatz besteht aus vorwiegend drei Themenfeldern, welche sich jedoch gegenseitig ergänzen:
  1. Technischer, Medizinischer und Sozialer Arbeitsschutz
  2. Erhalt und Förderung der Gesundheit (Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF)
  3. Erhalt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

Dass ein Arbeitsgeber sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter einsetzen muss und welche Grundpflichten zu erfüllen sind, ist in entsprechenden Rechtsvorschriften (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) geregelt. Um die Produktivität der Mitarbeiter zu fördern, ist es sinnvoll eine nachhaltige und damit langfristig angelegte Prävention zu betreiben. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes kann das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten in einem Unternehmen gestärkt werden. Neuste Studien zeigen, dass zum Beispiel Stress bei vielen Menschen zu einer psychischen Belastung führt. Es kann sogar sein, dass dieser Stress zu einer psychischen Erkrankung führt und somit sich die Fehlzeiten der Arbeitsnehmer erhöhen oder sogar ein frühzeitiger Einstieg in das Rentenalter bedingt wird. Rund zehn Prozent aller Fehltage gehen auf Erkrankungen der Psyche zurück.

Die Förderung der Gesundheit bringt enorme Vorteile nicht nur für die Beschäftigten mit sich, sondern auch für die Arbeitgeber. Hierzu zählen zum Beispiel die Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle sowie die Imageaufwertung des Unternehmens und der damit verbundenen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Vorteile für die Beschäftigten liegen unteranderem in der Reduzierung der Arztbesuche, in der allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken und im Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit.


Abschließend kann man festhalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beiträgt. Möchten auch Sie sich über gesundheitsfördernde Maßnahmen in Ihrem Unternehmen informieren, dann sprechen Sie uns an:




Quellen:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/gesundheit-am-arbeitsplatz.html;jsessionid=497C171498631B7EA27938F6BD9C44A2

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/seelische-gesundheit/gesundheit-und-wohlbefinden-am-arbeitsplatz.html

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/vorteile.html

Mittwoch, 1. Juli 2015

Die psychische Gefährdungsbeurteilung – gesetzliche Vorschrift liegt vor

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Somit verpflichtet dieses Gesetz jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Durch den § 5 des ArbSchG wird vorgegeben, dass jedes Unternehmen die mit der Arbeit des Beschäftigten verbundenen  Gefährdungen zu ermitteln. Aus dieser Erhebung sollen anschließend Maßnahmen, welche für den Arbeitsschutz notwendig sind, ermittelt und erfolgreich durchgeführt werden. Im § 5 Abs. 3 des ArbSchG werden möglichen Faktoren benannt, die eine Gefährdung herbeiführen können.
Hierzu zählen u. a.:
  • Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Die Gestaltung, die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der Umgang damit
  • Die Gestaltung von Arbeits- und fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  •  Psychische Belastungen bei der Arbeit


Nachfolgend soll sich nun auf die psychischen Belastungen beschränkt werden und auf deren Basis die psychische Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagement vorgestellt werden.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat das frühzeitige Erkennen und Ermitteln von Gefährdungen auf der Arbeit zum Ziel. Dies erfolgt in einem dreistufigen, systematischen Prozess, in dem die Arbeitsbedingungen beurteilt und aus den Ergebnissen individuelle, folgerichtige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken eingeleitet, umgesetzt und im Nachgang auf die Wirksamkeit kontrolliert werden.



In der Planungsphase werden zunächst alle Vorbereitungen getroffen. Dabei müssen inhaltliche sowie zeitliche Faktoren des gesamten Prozesses berücksichtigt werden. Hierzu zählen folgende Punkte: 
  • Bildung einer Steuerungsgruppe
  • Festlegung von Verantwortungen
  • Zeitliche Planung der Analyse
  • Inhaltliche Planung der Analyse, Festlegung der Pilotbereiche
  • Planung der Kommunikation
  • Information der Mitarbeiter

In der sich anschließenden Phase, die Analyse, kommen verschiedene Tools zum Einsatz, die die psychische Belastung im Unternehmen ermitteln. Aus diesen können im späteren Verlauf gezielte Maßnahmen abgeleitet werden. Folgende Tools können dabei angewendet werden:
  • Einsatz eines Fragebogens zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Feinanalyse nach Bedarf in ausgewählten Bereichen
  •  Information der Mitarbeiter

Wie bereits erwähnt, können aus der durchgeführten Analyse bereits gezielte Maßnahmen entwickelt werden. Durch sie sollen die Risiken der psychischen Gefährdung minimiert oder sogar vermieden werden. Somit kann diese Phase mit folgenden Punkten durchgeführt werden:
  • Ergebnisdarstellung
  • Risikobewertung, Zielsetzung und Festlegung der Handlungsfelder
  •  Weiterentwicklung von Maßnahmen in der Steuerungsgruppe
  • Information der Mitarbeiter
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
In der hier vorliegenden Form handelt es sich um eine Kurzdarstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagent. Haben Sie somit Fragen zu einzelnen Punkten oder konnten wir bereits Ihr  Interesse wecken, dann sprechen Sie uns an:





Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html

http://www.arbeitgeber.de/www%5Carbeitgeber.nsf/res/FC7D5576759C81A9C1257BEF002BD59E/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

Donnerstag, 25. Juni 2015

BGM in der Pflege – Notwendigkeiten werden ersichtlich

Aufgrund der aktuellen Lage des gegenwärtigen Pflegemarktes, welcher ganz besonderes von der demografischen Entwicklung betroffen ist, ist es unabdingbar sich über die Gesundheitsförderung dieser Berufsgruppe Gedanken zu machen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Bevölkerung stetig ansteigt, jedoch die Anzahl der Pflegekräfte weiterhin abnimmt. Demzufolge muss der zugrundeliegende Arbeitsumfang auf das bestehende Pflegepersonal aufgeteilt werden, was bedeutet, dass auf eine Pflegekraft immer mehr Patienten kommen. Der Quotient der behandelten Fälle zur Anzahl der Vollkräfte im Pflegedienst steigt seit 1995 kontinuierlich an. Im Jahr 1995 waren es noch 48,5 Patienten pro Pflegekraft. Diese Quote hat sich auf 65,3 im Jahr 2012 erhöht. In diesem Zusammenhang wird erkennbar, dass der Krankenstand der Pflegekräfte mit 6,2% um fast ein Drittel über dem Durchschnitt aller Brachen (bundesweiter Durchschnitt: 4,8%) liegt.


Es ist bekannt, das Pflegende einer Vielzahl von körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Dies zeigt sich darin, dass sie sich häufig um bettlägerige Patienten kümmern müssen. Für deren Pflege müssen ständig körperliche Anstrengungen getätigt werden, wie z.B. das Heben, Schieben und Ziehen. Durch diese hohen körperlichen Belastungen können Rückenprobleme oder sogar Muskel- und Skeletterkrankungen entstehen. Jedoch sind es nicht nur die körperlichen Belastungen, die der Pflegeberuf mit sich bringt. Hinzu kommen die vielfältigen psychischen Belastungen, wie unteranderem die hohe Verantwortung, die ständige erforderliche Aufmerksamkeit sowie der Termin- und Leistungsdruck. Zum Teil fehlt es auch an der Anerkennung der erbrachten Leistungen. Ein anderer wesentlicher Punkt ist die fehlende Unterstützung beim Umgang mit Demenz, Leid und dem Tod.

Da die Pflegekräfte auch in Zukunft eine hohe Bedeutung für das Gesundheitssystem haben werden, ist es notwendig diesen Beruf attraktiver zu gestalten. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist die Einführung eines betrieblichen Gesundheitssystems, um den Belastungen, welchen die Pflegekräfte ausgesetzt sind, präventiv entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang kann als langfristiges Ziel die Verringerung des hohen Krankenstandes in dieser Berufsgruppe betrachtet werden. Daher sei nun zu prüfen wie und in welchem Umfang man die Pflegekräfte durch entsprechende Gesundheitsmanagement Programme unterstützen kann und zukünftigen Folgen aus den hohen Belastungen vorbeugen kann.


Haben auch Sie Interesse zu diesem Thema oder Fragen, dann sprechen Sie uns an:


Dienstag, 12. Mai 2015

Schon wieder Nachtschicht?

Für viele Berufstätige ist das Arbeiten zu den Zeiten, an denen der „normale Mensch“ schläft, schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Mittlerweile sind knapp die Hälfte (49%) aller deutschen Arbeitnehmer gelegentlich in Wechselschicht, an Wochenenden oder in der Nacht tätig. Diese Vielzahl an Personen leidet häufig unter diesem wechselnden Rhythmus, da die Schichtarbeit unseren Körper völlig aus dem Takt bringt. Die Nacht dient unserem Körper als wichtige Erholungsphase, indem viele unser Körperfunktionen herabgesetzt werden. Dies ist notwendig, um uns die nötige Kraft und Power für den nächsten Tag zu geben. Neben Schlafmangel, Schlafstörungen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Völlegefühl oder Verstopfung klagen die Betroffen häufig auch über fehlende Freizeit und vernachlässigte soziale Kontakte. All dies kann sich langfristig negativ auf unsere Gesundheit auswirken.

Eine auf die Schichtarbeit abgestimmte Ernährung ist zwar nicht in der Lage alle diese Probleme zu lösen, kann aber dennoch großen Einfluss auf unser allgemeines Wohlbefinden haben. Außerdem kann eine vollwertige Ernährung zu einer verbesserten Konzentrationsleistung während der Nachtschicht beitragen.

Besonders wichtig zu beachten ist die ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit, über den Tag hinweg verteilt mind. 1,5 Liter. Da sich nachts aufgrund unserer biologischen Uhr die Körpertemperatur herabsetzt, können warme Getränke hilfreich sein, dem auftretenden Kälteempfinden entgegenzuwirken. Koffeinhaltige Getränke wie bspw. Kaffee oder Cola können nützlich sein, um sich nachtsüber wach zu halten. Allerdings sollten spätestens 4 Stunden vor dem Schlafengehen, keine stimulierenden Getränke mehr zu sich genommen werden.
Bezüglich der Mahlzeiten gibt es einige Tipps, die dazu beitragen die Aufmerksamkeit während der Nacht auf einem gleichen Level zu halten. Dafür ist es wichtig, die Energiezufuhr über den Tag hinweg sinnvoll zu verteilen. Empfehlenswert ist es daher, anstatt weniger energiereicher Hauptmahlzeiten, lieber mehrere aber dafür kleine und leichte Mahlzeiten zu sich zu nehmen.

Vor der Nachtschicht (etwa zwischen 19 und 20 Uhr) wird ein leichtes warmes Abendessen empfohlen. Die nächste ebenfalls warme Mahlzeit sollte gegen Mitternacht eingenommen werden. Hier empfehlen sich fettarme Gerichte mit magerem Fleisch, Fisch oder Eiern, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat oder Suppen. Zwei Stunden vor dem Schichtende wird eine kleine Zwischenmahlzeit empfohlen. Denkbar sind hier Joghurts mit Obst, belegte Brote, Kompott, Rohkost mit Dip oder Salate. Diese Snacks lassen sich zudem sehr einfach zuhause vorbereiten und auf die Arbeit mitnehmen. Die verteilten Mahlzeiten sorgen dafür, dass der Blutzucker nicht abgesenkt wird und somit unsere Konzentration erhalten bleibt. Vor dem Schlafengehen am Morgen kann ein kleines Frühstück zum „Abschalten“ dienen und zudem das Aufwachen aufgrund von Hunger verhindern.
Wenn Sie an weiteren Tipps oder Informationen interessiert sind helfen wir Ihnen gerne weiter!

Ein Gesundheitstag zum Thema Schlaf, mit einem Modul „Schlafbarometer“ kann mehr Auskünfte und Information zum Thema Betriebsgesundheit in Sachen Schichtarbeit geben. Sprechen Sie uns an.


Quellen: