Donnerstag, 13. August 2015

BGM in der Pflege - Schwerpunkt: Psychische Belastungen

Wie bereits vor einigen Wochen in unserem Blog erwähnt, werden die Notwendigkeiten für ein betriebliches Gesundheitsmanagement bei den Pflegekräften, als Zielgruppe, immer mehr ersichtlich. Täglich sind Pflegende einer Vielzahl von körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass sie sich unter anderem auch um bettlägerige Patienten kümmern. Jedoch sind es nicht nur die körperlichen Belastungen, die der Pflegeberuf mit sich bringt. Hinzu kommen die vielfältigen psychischen Belastungen, wie unter anderem die hohe Verantwortung, die unerlässlich erforderliche Aufmerksamkeit sowie der Termin- und Zeitdruck. Der Mangel an Anerkennung der erbrachten Leistungen kann zu einem Thema in der Belegschaft werden. Des Weiteren kann der regelmäßige Umgang mit Schicksalen, Leid und Tod für das betroffene Pflegepersonal psychisch belastend wirken. 
Auf diesem Hintergrund basierend hat insa Gesundheitsmanagement ein Konzept zur Prävention von psychischen Belastungen bei Pflegekräften entwickelt. Dieses soll nachfolgend in einer Kurzform dargelegt werden.

Folgende drei Schritte ermöglichen die Ermittlung der psychischen Belastungen bei Pflegekräften. In jedem Schritt gibt es die Möglichkeit sich für bestimmte Module zu entscheiden, jedoch sollten alle drei Schritte durchlaufen werden, um einen umfänglichen Maßnahmenplan erstellen zu können.  Im ersten Schritt werden alle notwendigen Daten erhoben, um sie anschließend im zweiten Schritt auswerten zu können. Anhand der Auswertung kann im dritten Schritt ein individueller Maßnahmenplan für das Unternehmen erstellt werden.

Um einen individuellen und bedarfsgerechten Maßnahmenplan erstellen zu können, sollte der aktuelle Status Quo im Unternehmen ermittelt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können bereits Daten, die im Unternehmen vorhanden sind, genutzt werden. Auf der anderen Seite können die erforderlichen Daten durch externe Anbieter erhoben werden und zusätzlich die vorhandenen Daten hinzugenommen werden. Nach Erhalt aller relevanten Daten können diese aufbereitet und statistisch ausgewertet. Die Auswertung der Daten erfolgt auf die gleiche Weise, ganz gleich ob die Daten bereits vorhanden waren oder auf anderen Wegen erfasst wurden. Mithilfe der ausgewerteten Daten wird im Anschluss ein individueller Maßnahmenplan erstellt. Für die Erstellung bietet insa Gesundheitsmanagement beispielsweise drei verschiedene Möglichkeiten an. Zum einen kann ein gemeinsamer Workshop zur Maßnahmenplanung stattfinden, indem gemeinsam mit einem Referenten ein Plan für das Unternehmen entwickelt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein entsprechender Maßnahmenplan durch einen externen Dienstleister selbstständig erarbeitet und im Anschluss ein persönliches Gespräch dazu geführt wird. Die letzte genannte Variante ist als Alternative auch nur mit einem abschließenden Telefonat anstatt eines persönlichen Gesprächs möglich. Für den jeweils zu entwickelnden Maßnahmenplan steht ein umfänglicher Baukasten mit möglichen Modulen zur Prävention zur Verfügung.

Haben auch Sie Interesse an diesem Bereich oder wünschen ausführlichere Erläuterungen, dann sprechen Sie uns gerne an:


Montag, 3. August 2015

Das neue Präventionsgesetz – Die letzte Hürde ist geschafft

Bereits 2004 wurden erste Eckpunkte zum Präventionsgesetz (PräG) von Bund und Ländern aufgeführt, jedoch hat die direkte Umsetzung längere Zeit angehalten. Doch nun ist es soweit und das Präventionsgesetz steht kurz vor der Veröffentlichung, doch welche Änderungen bringt es nun mit sich. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen für die betriebliche Gesundheitsförderung beleuchtet und die neuen Möglichkeiten in der Ausgestaltung dieser genannt.



Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit steht „Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten.“ Somit ist es unabdingbar die betriebliche Gesundheitsförderung auszuweiten und dies wird durch das neue Präventionsgesetz nun ermöglicht. 

Die Krankenkassen und Pflegekassen werden ab dem Jahr 2016 über 500 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung und Prävention aufwenden können. Das Hauptaugenmerk soll hierbei auf der Gesundheitsförderung von den Lebenswelten liegen, denn hier sollen mindestens 300 Millionen Euro jährlich investiert werden. 

Da auch ein Betrieb eine Lebenswelt darstellt, wird von nun an mehr Geld in die betriebliche Gesundheitsförderung fließen. Es ist bekannt, dass unteranderem der demografische Wandel sowie die zunehmenden chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und die sich immer weiter verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt die Menschen immer mehr beeinflussen. In diesem Zusammenhang kann die Produktivität des Arbeitnehmers nachlassen und ein Unternehmen muss zum Beispiel mit vermehrten Krankmeldungen rechnen. Um diesem entgegenzuwirken, zeigt die betriebliche Gesundheitsförderung maßgeblichen Erfolg. 

Was ist die Gesundheitsförderung wirklich? Dies ist durch eine Definition im Präventionsgesetz geregelt. Hierbei versteht sich die „Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handels“ jedes Einzelnen. In diesem Zusammenhang wird auch die primäre Prävention als „Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken“ bezeichnet. Hierfür haben die Krankenkassen in diesem Jahr 3,17 Euro und ab dem nächstem Jahr 7 Euro pro Versichertem zur Verfügung. Es ist ebenfalls festgelegt, dass die Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens 2 Euro für gesundheitsfördernde Leistungen nach §§ 20a und 20b SBG V (nach der Ergänzung des PräG) ausgeben müssen. Zum Vergleich, vor dem Präventionsgesetz hatten die Krankenkassen insgesamt statt 7 € nur 2,74 Euro pro Versichertem zur Verfügung. Somit wird erkenntlich, dass in die Gesundheitsförderung eine höhere Bedeutung gelegt wird. Mit diesem Budget sollen die Krankenkassen die Leistungen zur Primärprävention, zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erhöhen. Sollten die jährlichen Ausgaben einer Krankenkasse für die Gesundheitsförderung unterschritten werden, muss diese die nicht ausgegeben Mittel dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zukommen lassen und darf sie nicht selbst einhalten.

Für die Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die Krankenkassen den einzelnen Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anbieten. Um eine nachhaltige Förderung sicherstellen zu können, soll sich ausschließlich auf qualitätsgesicherte und wirksame Präventionsmaßnahmen konzentriert werden. Daher sollen einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation der Leistungsangebote festgelegt werden und die entsprechenden Angebote im Internet dargestellt werden. Es wird eine Möglichkeit der Boni verbindlicher gestaltet. Diese sollen an Arbeitgeber und an Versicherte, welche an Kursen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen, geleistet werden.  Durch die frühzeitige und erfolgreiche Durchführung dieser Präventionsmaßnahmen können Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen vorgebeugt werden beziehungsweise diesen präventiv entgegen gewirkt werden. Dadurch kann auch das Auftreten  vieler chronischer und psychischer Erkrankungen verringert werden.


Abschließend kann festgehalten werden, dass die Gesundheitsförderung sowie die Prävention durch die Stärkung der Gesundheit der Mitarbeiter zum Erhalt der Produktivität jedes Einzelnen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zukünftig stärker und intensiver finanziell unterstützt werden. 
Nun heißt es gute, erfahrene und beständige Dienstleister als Partner zu haben, die entsprechend finanzierten Maßnahmen umsetzen!




Möchten Sie sich über gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen informieren, dann sprechen Sie uns an:




Quellen:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Praeventionsgesetz/141217_Gesetzentwurf_Praeventionsgesetz.pdf

http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/praeventionsgesetz.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ventionsgesetz

Mittwoch, 8. Juli 2015

Gesundheit am Arbeitsplatz – Die Bedeutung wächst

Eine umfassende Gesundheit und demzufolge das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist nicht nur für einen persönlich eine wichtige Voraussetzung, sondern auch eine Grundvoraussetzung für die Beschäftigungsfähigkeit. Die umfängliche Gesundheit am Arbeitsplatz besteht aus vorwiegend drei Themenfeldern, welche sich jedoch gegenseitig ergänzen:
  1. Technischer, Medizinischer und Sozialer Arbeitsschutz
  2. Erhalt und Förderung der Gesundheit (Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF)
  3. Erhalt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

Dass ein Arbeitsgeber sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter einsetzen muss und welche Grundpflichten zu erfüllen sind, ist in entsprechenden Rechtsvorschriften (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) geregelt. Um die Produktivität der Mitarbeiter zu fördern, ist es sinnvoll eine nachhaltige und damit langfristig angelegte Prävention zu betreiben. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes kann das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten in einem Unternehmen gestärkt werden. Neuste Studien zeigen, dass zum Beispiel Stress bei vielen Menschen zu einer psychischen Belastung führt. Es kann sogar sein, dass dieser Stress zu einer psychischen Erkrankung führt und somit sich die Fehlzeiten der Arbeitsnehmer erhöhen oder sogar ein frühzeitiger Einstieg in das Rentenalter bedingt wird. Rund zehn Prozent aller Fehltage gehen auf Erkrankungen der Psyche zurück.

Die Förderung der Gesundheit bringt enorme Vorteile nicht nur für die Beschäftigten mit sich, sondern auch für die Arbeitgeber. Hierzu zählen zum Beispiel die Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle sowie die Imageaufwertung des Unternehmens und der damit verbundenen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Vorteile für die Beschäftigten liegen unteranderem in der Reduzierung der Arztbesuche, in der allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken und im Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit.


Abschließend kann man festhalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beiträgt. Möchten auch Sie sich über gesundheitsfördernde Maßnahmen in Ihrem Unternehmen informieren, dann sprechen Sie uns an:




Quellen:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/gesundheit-am-arbeitsplatz.html;jsessionid=497C171498631B7EA27938F6BD9C44A2

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/seelische-gesundheit/gesundheit-und-wohlbefinden-am-arbeitsplatz.html

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/vorteile.html

Mittwoch, 1. Juli 2015

Die psychische Gefährdungsbeurteilung – gesetzliche Vorschrift liegt vor

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Somit verpflichtet dieses Gesetz jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Durch den § 5 des ArbSchG wird vorgegeben, dass jedes Unternehmen die mit der Arbeit des Beschäftigten verbundenen  Gefährdungen zu ermitteln. Aus dieser Erhebung sollen anschließend Maßnahmen, welche für den Arbeitsschutz notwendig sind, ermittelt und erfolgreich durchgeführt werden. Im § 5 Abs. 3 des ArbSchG werden möglichen Faktoren benannt, die eine Gefährdung herbeiführen können.
Hierzu zählen u. a.:
  • Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Die Gestaltung, die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der Umgang damit
  • Die Gestaltung von Arbeits- und fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  •  Psychische Belastungen bei der Arbeit


Nachfolgend soll sich nun auf die psychischen Belastungen beschränkt werden und auf deren Basis die psychische Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagement vorgestellt werden.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat das frühzeitige Erkennen und Ermitteln von Gefährdungen auf der Arbeit zum Ziel. Dies erfolgt in einem dreistufigen, systematischen Prozess, in dem die Arbeitsbedingungen beurteilt und aus den Ergebnissen individuelle, folgerichtige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken eingeleitet, umgesetzt und im Nachgang auf die Wirksamkeit kontrolliert werden.



In der Planungsphase werden zunächst alle Vorbereitungen getroffen. Dabei müssen inhaltliche sowie zeitliche Faktoren des gesamten Prozesses berücksichtigt werden. Hierzu zählen folgende Punkte: 
  • Bildung einer Steuerungsgruppe
  • Festlegung von Verantwortungen
  • Zeitliche Planung der Analyse
  • Inhaltliche Planung der Analyse, Festlegung der Pilotbereiche
  • Planung der Kommunikation
  • Information der Mitarbeiter

In der sich anschließenden Phase, die Analyse, kommen verschiedene Tools zum Einsatz, die die psychische Belastung im Unternehmen ermitteln. Aus diesen können im späteren Verlauf gezielte Maßnahmen abgeleitet werden. Folgende Tools können dabei angewendet werden:
  • Einsatz eines Fragebogens zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Feinanalyse nach Bedarf in ausgewählten Bereichen
  •  Information der Mitarbeiter

Wie bereits erwähnt, können aus der durchgeführten Analyse bereits gezielte Maßnahmen entwickelt werden. Durch sie sollen die Risiken der psychischen Gefährdung minimiert oder sogar vermieden werden. Somit kann diese Phase mit folgenden Punkten durchgeführt werden:
  • Ergebnisdarstellung
  • Risikobewertung, Zielsetzung und Festlegung der Handlungsfelder
  •  Weiterentwicklung von Maßnahmen in der Steuerungsgruppe
  • Information der Mitarbeiter
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
In der hier vorliegenden Form handelt es sich um eine Kurzdarstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagent. Haben Sie somit Fragen zu einzelnen Punkten oder konnten wir bereits Ihr  Interesse wecken, dann sprechen Sie uns an:





Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html

http://www.arbeitgeber.de/www%5Carbeitgeber.nsf/res/FC7D5576759C81A9C1257BEF002BD59E/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf