Grundlage
für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Somit
verpflichtet dieses Gesetz jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung. Durch den § 5 des ArbSchG wird vorgegeben, dass jedes
Unternehmen die mit der Arbeit des Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Aus dieser
Erhebung sollen anschließend Maßnahmen, welche für den Arbeitsschutz notwendig
sind, ermittelt und erfolgreich durchgeführt werden. Im § 5 Abs. 3 des ArbSchG
werden möglichen Faktoren benannt, die eine Gefährdung herbeiführen können.
Hierzu
zählen u. a.:
- Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Die Gestaltung, die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der Umgang damit
- Die Gestaltung von Arbeits- und fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
- Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
- Psychische Belastungen bei der Arbeit
Nachfolgend
soll sich nun auf die psychischen Belastungen beschränkt werden und auf deren
Basis die psychische Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagement
vorgestellt werden.
Die
psychische Gefährdungsbeurteilung hat das frühzeitige Erkennen und Ermitteln
von Gefährdungen auf der Arbeit zum Ziel. Dies erfolgt in einem dreistufigen,
systematischen Prozess, in dem die Arbeitsbedingungen beurteilt und aus den
Ergebnissen individuelle, folgerichtige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken
eingeleitet, umgesetzt und im Nachgang auf die Wirksamkeit kontrolliert werden.
In
der Planungsphase werden zunächst alle Vorbereitungen getroffen. Dabei müssen
inhaltliche sowie zeitliche Faktoren des gesamten Prozesses berücksichtigt
werden. Hierzu zählen folgende Punkte:
- Bildung einer Steuerungsgruppe
- Festlegung von Verantwortungen
- Zeitliche Planung der Analyse
- Inhaltliche Planung der Analyse, Festlegung der Pilotbereiche
- Planung der Kommunikation
- Information der Mitarbeiter
In
der sich anschließenden Phase, die Analyse, kommen verschiedene Tools zum
Einsatz, die die psychische Belastung im Unternehmen ermitteln. Aus diesen können
im späteren Verlauf gezielte Maßnahmen abgeleitet werden. Folgende Tools können
dabei angewendet werden:
- Einsatz eines Fragebogens zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Feinanalyse nach Bedarf in ausgewählten Bereichen
- Information der Mitarbeiter
Wie
bereits erwähnt, können aus der durchgeführten Analyse bereits gezielte
Maßnahmen entwickelt werden. Durch sie sollen die Risiken der psychischen
Gefährdung minimiert oder sogar vermieden werden. Somit kann diese Phase mit
folgenden Punkten durchgeführt werden:
- Ergebnisdarstellung
- Risikobewertung, Zielsetzung und Festlegung der Handlungsfelder
- Weiterentwicklung von Maßnahmen in der Steuerungsgruppe
- Information der Mitarbeiter
- Umsetzung der Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
In
der hier vorliegenden Form handelt es sich um eine Kurzdarstellung der
psychischen Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagent. Haben Sie
somit Fragen zu einzelnen Punkten oder konnten wir bereits Ihr Interesse wecken, dann
sprechen Sie uns an:
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html
http://www.arbeitgeber.de/www%5Carbeitgeber.nsf/res/FC7D5576759C81A9C1257BEF002BD59E/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf
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