Mittwoch, 1. Juli 2015

Die psychische Gefährdungsbeurteilung – gesetzliche Vorschrift liegt vor

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Somit verpflichtet dieses Gesetz jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Durch den § 5 des ArbSchG wird vorgegeben, dass jedes Unternehmen die mit der Arbeit des Beschäftigten verbundenen  Gefährdungen zu ermitteln. Aus dieser Erhebung sollen anschließend Maßnahmen, welche für den Arbeitsschutz notwendig sind, ermittelt und erfolgreich durchgeführt werden. Im § 5 Abs. 3 des ArbSchG werden möglichen Faktoren benannt, die eine Gefährdung herbeiführen können.
Hierzu zählen u. a.:
  • Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Die Gestaltung, die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der Umgang damit
  • Die Gestaltung von Arbeits- und fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  •  Psychische Belastungen bei der Arbeit


Nachfolgend soll sich nun auf die psychischen Belastungen beschränkt werden und auf deren Basis die psychische Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagement vorgestellt werden.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat das frühzeitige Erkennen und Ermitteln von Gefährdungen auf der Arbeit zum Ziel. Dies erfolgt in einem dreistufigen, systematischen Prozess, in dem die Arbeitsbedingungen beurteilt und aus den Ergebnissen individuelle, folgerichtige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken eingeleitet, umgesetzt und im Nachgang auf die Wirksamkeit kontrolliert werden.



In der Planungsphase werden zunächst alle Vorbereitungen getroffen. Dabei müssen inhaltliche sowie zeitliche Faktoren des gesamten Prozesses berücksichtigt werden. Hierzu zählen folgende Punkte: 
  • Bildung einer Steuerungsgruppe
  • Festlegung von Verantwortungen
  • Zeitliche Planung der Analyse
  • Inhaltliche Planung der Analyse, Festlegung der Pilotbereiche
  • Planung der Kommunikation
  • Information der Mitarbeiter

In der sich anschließenden Phase, die Analyse, kommen verschiedene Tools zum Einsatz, die die psychische Belastung im Unternehmen ermitteln. Aus diesen können im späteren Verlauf gezielte Maßnahmen abgeleitet werden. Folgende Tools können dabei angewendet werden:
  • Einsatz eines Fragebogens zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Feinanalyse nach Bedarf in ausgewählten Bereichen
  •  Information der Mitarbeiter

Wie bereits erwähnt, können aus der durchgeführten Analyse bereits gezielte Maßnahmen entwickelt werden. Durch sie sollen die Risiken der psychischen Gefährdung minimiert oder sogar vermieden werden. Somit kann diese Phase mit folgenden Punkten durchgeführt werden:
  • Ergebnisdarstellung
  • Risikobewertung, Zielsetzung und Festlegung der Handlungsfelder
  •  Weiterentwicklung von Maßnahmen in der Steuerungsgruppe
  • Information der Mitarbeiter
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
In der hier vorliegenden Form handelt es sich um eine Kurzdarstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagent. Haben Sie somit Fragen zu einzelnen Punkten oder konnten wir bereits Ihr  Interesse wecken, dann sprechen Sie uns an:





Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html

http://www.arbeitgeber.de/www%5Carbeitgeber.nsf/res/FC7D5576759C81A9C1257BEF002BD59E/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

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