Montag, 3. August 2015

Das neue Präventionsgesetz – Die letzte Hürde ist geschafft

Bereits 2004 wurden erste Eckpunkte zum Präventionsgesetz (PräG) von Bund und Ländern aufgeführt, jedoch hat die direkte Umsetzung längere Zeit angehalten. Doch nun ist es soweit und das Präventionsgesetz steht kurz vor der Veröffentlichung, doch welche Änderungen bringt es nun mit sich. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen für die betriebliche Gesundheitsförderung beleuchtet und die neuen Möglichkeiten in der Ausgestaltung dieser genannt.



Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit steht „Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten.“ Somit ist es unabdingbar die betriebliche Gesundheitsförderung auszuweiten und dies wird durch das neue Präventionsgesetz nun ermöglicht. 

Die Krankenkassen und Pflegekassen werden ab dem Jahr 2016 über 500 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung und Prävention aufwenden können. Das Hauptaugenmerk soll hierbei auf der Gesundheitsförderung von den Lebenswelten liegen, denn hier sollen mindestens 300 Millionen Euro jährlich investiert werden. 

Da auch ein Betrieb eine Lebenswelt darstellt, wird von nun an mehr Geld in die betriebliche Gesundheitsförderung fließen. Es ist bekannt, dass unteranderem der demografische Wandel sowie die zunehmenden chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und die sich immer weiter verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt die Menschen immer mehr beeinflussen. In diesem Zusammenhang kann die Produktivität des Arbeitnehmers nachlassen und ein Unternehmen muss zum Beispiel mit vermehrten Krankmeldungen rechnen. Um diesem entgegenzuwirken, zeigt die betriebliche Gesundheitsförderung maßgeblichen Erfolg. 

Was ist die Gesundheitsförderung wirklich? Dies ist durch eine Definition im Präventionsgesetz geregelt. Hierbei versteht sich die „Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handels“ jedes Einzelnen. In diesem Zusammenhang wird auch die primäre Prävention als „Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken“ bezeichnet. Hierfür haben die Krankenkassen in diesem Jahr 3,17 Euro und ab dem nächstem Jahr 7 Euro pro Versichertem zur Verfügung. Es ist ebenfalls festgelegt, dass die Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens 2 Euro für gesundheitsfördernde Leistungen nach §§ 20a und 20b SBG V (nach der Ergänzung des PräG) ausgeben müssen. Zum Vergleich, vor dem Präventionsgesetz hatten die Krankenkassen insgesamt statt 7 € nur 2,74 Euro pro Versichertem zur Verfügung. Somit wird erkenntlich, dass in die Gesundheitsförderung eine höhere Bedeutung gelegt wird. Mit diesem Budget sollen die Krankenkassen die Leistungen zur Primärprävention, zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erhöhen. Sollten die jährlichen Ausgaben einer Krankenkasse für die Gesundheitsförderung unterschritten werden, muss diese die nicht ausgegeben Mittel dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zukommen lassen und darf sie nicht selbst einhalten.

Für die Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die Krankenkassen den einzelnen Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anbieten. Um eine nachhaltige Förderung sicherstellen zu können, soll sich ausschließlich auf qualitätsgesicherte und wirksame Präventionsmaßnahmen konzentriert werden. Daher sollen einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation der Leistungsangebote festgelegt werden und die entsprechenden Angebote im Internet dargestellt werden. Es wird eine Möglichkeit der Boni verbindlicher gestaltet. Diese sollen an Arbeitgeber und an Versicherte, welche an Kursen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen, geleistet werden.  Durch die frühzeitige und erfolgreiche Durchführung dieser Präventionsmaßnahmen können Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen vorgebeugt werden beziehungsweise diesen präventiv entgegen gewirkt werden. Dadurch kann auch das Auftreten  vieler chronischer und psychischer Erkrankungen verringert werden.


Abschließend kann festgehalten werden, dass die Gesundheitsförderung sowie die Prävention durch die Stärkung der Gesundheit der Mitarbeiter zum Erhalt der Produktivität jedes Einzelnen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zukünftig stärker und intensiver finanziell unterstützt werden. 
Nun heißt es gute, erfahrene und beständige Dienstleister als Partner zu haben, die entsprechend finanzierten Maßnahmen umsetzen!




Möchten Sie sich über gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen informieren, dann sprechen Sie uns an:




Quellen:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Praeventionsgesetz/141217_Gesetzentwurf_Praeventionsgesetz.pdf

http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/praeventionsgesetz.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ventionsgesetz

Keine Kommentare: